AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen Chris Thieme Consulting, Brandenburger
Platz 49, 03046 Cottbus (nachfolgend: “CT”) gegenüber Unternehmern
Platz 49, 03046 Cottbus (nachfolgend: “CT”) gegenüber Unternehmern
§ 1 Anwendungsbereich
Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von CT erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese sind
Bestandteil aller Verträge, die CT mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend
auch „Kunden“ genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder
Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen,
Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals
gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung,
auch wenn der CT ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.
Selbst wenn CT auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen
des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein
Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
§ 2 Leistungen von CT / Mitwirkung des Kunden
(1) CT erbringt für Unternehmen, insbesondere für Küchen- und Möbelstudios,
individuelle und onlinebasierte Beratungs- und Agenturdienstleistungen mit
dem Schwerpunkt der Generierung von Kundenanfragen oder Bewerbern (sog.
„Leads“). Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet
CT nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.
(2) Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder
Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach
unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben
aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann CT die Daten anpassen,
insofern der Kunde Änderungswünsche hat.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen steht
vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der
Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung
durch CT, bleibt der Vergütungsanspruch von CT unberührt.
(4) In Bezug auf die von CT zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem
Kunden steht CT in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht
nach § 315 BGB zu.
(5) CT ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von
Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(6) Dem Kunden ist bewusst, dass Anbieter wie Facebook und Google jederzeit
berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu sperren / zu
löschen. CT ist für ein solches Vorgehen der Anbieter nicht verantwortlich.
(7) Der Kunde stellt das für Werbekampagnen erforderliche Werbebudget aus
eigenen Mitteln zur Verfügung. Dieses ist nicht in den Pauschalen von CT
inkludiert.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen CT und dem Kunden kann fernmündlich oder
schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von CT
eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht
konstitutiv ist.
schriftlich erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von CT
eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht
konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Die Leistungen von CT unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht.
Sofern eine vereinbarte (Teil-)Leistung dem Werkvertragsrecht unterfällt und
damit abnahmebedürftig (z.B. Erstellung einer Landingpage) ist, gelten nur in
Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) CT kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine
Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller
Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den
Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die
Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme
unverzüglich zu erklären. CT kann den Kunden mit Fristsetzung von einer
Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist
als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber CT nicht schriftlich erklärt hat,
welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein
Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und CT überlassen. Das
Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist CT
verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die
Leistungen von CT zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu
vergüten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach
Abnahme festgestellt werden.
(6) CT ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen
einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der
insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten.
Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher
Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein
von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger
anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden
Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene
Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen,
wird CT dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von CT gilt auch dann als abgenommen,
wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen
(Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz
der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz
und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages
führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde
auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages
führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde
auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von CT angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.
Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher
Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von CT erfolgt sofort nach
Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von CT ist grundsätzlich bei
Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von CT ist anders
lautend. Eine CT erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf
auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde CT nach
Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür ist
das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster zu benutzen.
(4) CT stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer
ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden
eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde
verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach
Rückbuchung an CT zu überweisen und die durch die Rückbuchung
veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn
der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese
rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen
den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt vorbehaltlich individuell abweichender
Absprache 30 Tage zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs.
Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen,
verlängert sich der Vertrag um die vereinbarte Laufzeit zu
gleichenBedingungen.
(3) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch CT beginnen nicht, bevor der
Rechnungsbetrag bei CT eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die
Dienstleistungen notwendigen Daten bei CT vollständig vorliegen
beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält CT sich vor, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen
Zahlungen gegenüber CT in Verzug, ist CT berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CT wird die
gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin
fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen
Zahlungen gegenüber CT in Verzug, ist CT berechtigt, den Vertrag
außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. CT wird die
gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin
fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) CT wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der
erforderlichen Sorgfalt durchführen. CT ist berechtigt, sich dazu
uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass CT bis auf anderslautende und explizit
schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die
Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird CT
innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags
erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist CT gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und
stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der
Vergütungsanspruch von CT unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns
gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder
unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser
Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber
oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und
Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne
Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass CT überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos)
frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags
erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt CT insoweit von
jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von CT
erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse.
Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags
sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von CT für den
Kunden erstellt wurden (z B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen,
Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow,
Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe,
(elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich
dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von
Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig
gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse
im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die CT
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte
Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit
vollständiger Zahlung der letzten Rate an CT über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch
verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine
Bearbeitung nach § 23 UrhG.
im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die CT
nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte
Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit
vollständiger Zahlung der letzten Rate an CT über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch
verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine
Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) CT haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet CT nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des
Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die
Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise
eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet CT nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den
typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie
die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an CT
die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern CT für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung)
verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung
(schriftlich) zwischen den Parteien getroffen.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich
vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit
dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen)
haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger
Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung
von CT maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz von CT. Ausschließlicher kaufmännischer
Gerichtsstand ist der Sitz von CT (derzeit: Cottbus).
AGB Stand: 15.03.2021 © Vervielfältigung verboten